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Mandatsbedingungen

1. Auftragserteilung

Sie bestimmen den Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. So wird in der ersten Besprechung festgelegt, ob Sie lediglich eine Beratung (ohne Korrespondenz mit Dritten durch den Rechtsanwalt), nur die Vertretung in einer außergerichtlichen Angelegenheit oder die Führung eines Prozesses durch den Rechtsanwalt wünschen.
Sie erhalten unmittelbar nach der Mandatserteilung eine schriftliche Bestätigung des Rechtsanwaltes über den Umfang der vereinbarten Tätigkeit. Gleiches gilt für Erweiterungen des Mandats.
Sie erhalten von allen wesentlichen Schriftsätzen, die der Rechtsanwalt anfertigt, Kopien zu Ihrer Kenntnisnahme. Damit sind Sie gleichzeitig immer über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit informiert.
Sollten Sie in Ihrer Angelegenheit Post vom Gericht oder von Dritten erhalten, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich an den Rechtsanwalt weiterzuleiten. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Falles gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sämtliche Informationen, über die Sie verfügen, dem Rechtsanwalt zur Bearbeitung überlassen. Grundlage für die Bearbeitung und Beurteilung Ihres Falles sind ausschließlich die von Ihnen erteilten Informationen und übergebenen Unterlagen. Auch Unterlagen, die Sie noch zu einem späteren Zeitpunkt finden, können für die Bearbeitung des Falles an Bedeutung gewinnen. Bei komplexen Sachverhalten stellen Sie dem Rechtsanwalt bitte eine schriftliche, möglichst chronologische Zusammenfassung zu Verfügung.

2. Datenschutz/Geheimhaltung

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die besonderen Anforderungen an die Verschwiegenheit sowie die Anforderungen des Datenschutzgesetzes ständig einzuhalten. Dies gilt selbstverständlich auch für die von dem Rechtsanwalt eingesetzten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Ihre Daten werden für die Dauer des Mandats und für die Dauer der Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren ab Beendigung des Mandats elektronisch gespeichert. Personenbezogene Daten werden an Dritte nur im Einverständnis mit Ihnen weitergegeben.

3. Kündigung des Mandates

Eine Kündigung des Mandates ist jederzeit möglich.
Eine Kündigung des Mandates durch den Rechtsanwalt erfolgt nur aus wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung des Honorars, mangelnde Information durch den Auftraggeber). Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mandates ist der Rechtsanwalt verpflichtet, ordnungsgemäß über die bisherige Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.

4. Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

Eine Herausgabe sämtlicher zur Verfügung gestellter Unterlagen erfolgt, insbesondere bei Beendigung des Mandates, erst dann, wenn sämtliche Honoraransprüche des Rechtsanwaltes ausgeglichen sind (Zurückbehaltungsrecht). Mit Beendigung des Mandates werden sämtliche Originalunterlagen des Mandanten zurückgegeben bzw. zur Abholung bereit gelegt. Schriftstücke und Kopien, die der Mandant bereits im Laufe der Bearbeitung der Angelegenheit erhalten hat, werden nicht noch einmal ausgegeben.
Die Pflicht zur Aufbewahrung der überlassenen Unterlagen erlischt 5 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
Mit Beendigung des Mandates werden auch sämtliche Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse etc.) an den Mandanten ausgehändigt, es sei denn, der Mandant wünscht auch nach Beendigung des Auftrages zum Zwecke der Zwangsvollstreckung die Aufbewahrung der Unterlagen bei dem Rechtsanwalt.

5. Sonstiges

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Abweichend individuelle Vereinbarungen sind jederzeit möglich, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 


Rechtsanwaltskanzlei Dr. Vortmann & Kollegen
Mühlenstraße 24,
49661 Cloppenburg
Tel.: 0 44 71 / 70 64 0, Fax: 0 44 71 / 70 64 29

E-Mail: info@vortmann.biz

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